Wer gerade einen lieben Menschen verloren hat, kann sich oft nur schwer auf die organisatorischen Notwendigkeiten und die Trauerfeier konzentrieren.
Meist ist der Tod ein gewaltiger Schock.
Wir sind gerade in dieser schwierigen Zeit gerne für Sie da und unterstützen Sie!
24 h erreichbar unter +43 664/1923880
Verstirbt eine Person, dann gibt es viele Dinge zu regeln und verschiedene Behörden und Stellen zu informieren.
Wir haben für sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Dokumente Sie im Todesfall benötigen und welche Schritte zu setzen sind.
Verständigung eines Arztes zur offiziellen Feststellung des Todes und Ausstellung der Totenbescheinigung.
Danach Kontaktaufnahme mit uns, um alle weiteren Schritte zu klären und die Aufbahrung des Verstorbenen zu übernehmen.
Suchen Sie dafür alle wichtigen Unterlagen zusammen, siehe nächster Schritt.
Für die Meldung des Todesfalls beim Standesamt, benötigen Sie folgende Dokumente.
Die Meldung muss bei dem Standesamt des Sterbeortes erfolgen. Bei Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt dies das Personal der Anstalt, bei Suizid erfolgt die Anzeige des Todesfalles über die Polizei. Stirbt eine Person daheim, sind die nächsten Angehörigen verpflichtet, das zuständige Standesamt zu informieren. Die Meldung muss bis spätestens zum nächsten Werktag erfolgen. Sie erhalten dort die Sterbeurkunde.
Klären Sie ob es letzte Wünsche/Verträge/Verfügungen/Versicherungspolizzen des Verstorbenen gibt
Informieren Sie Verwandte, Bekannte, Freunde sowie Arbeitgeber, Versicherungen, Krankenkasse und Banken.
Planen Sie gemeinsam mit uns die Bestattungsart und Trauerfeierlichkeiten.